§1 Name, Rechtscharakter und Sitz
(1) Die Stiftung führt den Namen "Herzog Wilhelm-Blindenstiftung Braunschweig (Vereinigte Stiftungen Herzog Wilhelm-Asyl und Blindenerziehungsanstalt)".
Sie ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts.
(2) Die Stiftung hat ihren Sitz in Braunschweig.
§2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung hat den Zweck, bedürftigen oder minderbemittelten Blinden aus dem Bereich des ehemaligen Regierungsbezirks Braunschweig
a) angemessene Wohnungen zu beschaffen,
b) ihnen durch Gewährung von Beihilfen Erholungsurlaub zu ermöglichen,
c) ihnen durch Unterstützungen oder Darlehen zu helfen.
(2) Hiernach verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der steuergesetzlichen Bestimmungen und ihrer Durchführungsvorschriften