Satzung (Auszug)

§1 Name, Rechtscharakter und Sitz

(1) Die Stiftung führt den Namen "Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung. Sie ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts.

(2) Die Stiftung hat ihren Sitz in Braunschweig.

 

§2 Stiftungszweck

(1) Die Stiftung hat den Zweck, blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen aus dem Bereich des ehemaligen Regierungsbezirks Braunschweig zur Erleichterung des Lebens in der Gemeinschaft zu unterstützen und ihre Teilnahme am Leben in inklusiven Sozialräumen zu ermöglichen.

Die Stiftung kann hierzu finanzielle Unterstützungen gewähren, insbesondere

a) für die Durchführung von Erholungsurlaub

b) zur Anschaffung technischer und elektronischer Hilfsmittel zur privaten Nutzung

c) zur Befriedigung kultureller Bedürfnisse (z.B. Besuch von Veranstaltungen)

d) für den Einsatz einer Begleitperson bei besonderen Anlässen

e) zur Beschaffung von Sportgeräten

f) durch zeitlich befristete Übernahmen von Mitgliedsbeiträgen an Vereine

g) bei der Beschaffung von Wohnraum (z.B. Maklergebühr)

Die finanzielle Unterstützung kann gewährt werden, soweit nicht vorrangige Leistungsansprüche oder andere Fördermöglichkeiten (z.B. Krankenversicherung oder Landesblindenfonds) bestehen.

Die Stiftung kann nicht nur natürliche Personen direkt unterstützen, sondern ihre Mittel auch steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu den o.a. Steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.

(2) Hiernach verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der steuergesetzlichen Bestimmungen und ihrer Durchführungsvorschriften.