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Die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung ist 1962 durch die Vereinigung der Stiftungen “Blindenerziehungsanstalt" und “Herzog-Wilhelm-Blindenasyl“ entstanden, deren Gründungen wiederum in die Jahre 1829 bzw. 1882 zurückreichen.
- Herzog Wilhelm zu Braunschweig und Lüneburg, Quelle: Stadtarchiv Braunschweig; G II 1 (Format 4)
Namensgeber der Blindenstiftung ist Herzog Wilhelm zu Braunschweig und Lüneburg (geb 25.4.1806, gest. 18.10.1884). Herzog Wilhelm gehört zu den wenigen Fürsten, die ihr Territorium über ein halbes Jahrhundert regiert haben.
Dr. Heinrich Wilhelm Ludolph Lachmann (geb. 22.11.1800 – verst. 23.6.1861) gründete 1829 die Blindenerziehungsanstalt, zunächst als privates Lachmann'sches Blindeninstitut. Dr. Lachmann eröffnete das Blindeninstitut in seinem Haus und begann jüngere Blinde zusammen mit einem Lehrer unentgeltlich zu unterrichten, ohne sie zu beherbergen oder zu beköstigen. Das Ziel war, Blinde so zu fördern und den Sehenden näher zu bringen, dass der Blinde es „nicht nöthig hat, seiner Umgebung durch mancherlei Mittel beschwerlich zu fallen“. Ende 1834 bewilligte die Herzoglich Braunschweig-Lüneburgische Kreisdirektion der Anstalt eine laufende Unterstützung und teilte darüber hinaus mit, dass „das hiesige Blindeninstitut, welches als eine Unterrichtsanstalt für Blinde den Bemühungen des Dr. med. Lachmann jun. und der Mildthätigkeit größtenteils hiesiger Einwohner seine Entstehung und Begründung verdankt, in eine
öffentliche Anstalt erhoben“ und dieser die Rechte einer milden Stiftung verliehen ist. Zweck der Stiftung war die Unterrichtung jüngerer Blinder beiden Geschlechts.
Die mit der Anerkennung der Stiftung ausgelöste Unterstützungsbereitschaft aus der Bürgerschaft ermöglichte den Umzug der Einrichtung und die Aufnahme von Blinden zu einer dauerhaften Versorgung (1843/1844). Das Blindeninstitut war zu dieser Zeit eine Unterrichts- und Erziehungs- anstalt für jüngere und eine Beschäftigungs- und Versorgungs- anstalt für erwachsene Blinde.
Dreißig Jahre später beendete das Lachmann'sche Blindeninstitut seine Tätigkeit. Wegen der Baufälligkeit des Gebäudes konnte die Versorgung der Blinden darin nicht fortgeführt werden. Für zwanzig Jahre wurden blinde Braunschweiger Kinder gegen Zahlung eines Verpflegungsgeldes in Hannover erzogen und unterrichtet.
Erst 1894 konnte in Braunschweig eine neue Blindenerziehungsanstalt eingerichtet werden. 27 Jahre lang wurden nun blinde Kinder in der Hochstraße 11 unterrichtet und erzogen.
1921 wurde dann die Erziehung und Ausbildung blinder Kinder endgültig nach Hannover verlagert. Die Kosten für Braunschweiger Kinder übernahm zunächst die Stiftung. Der Tagessatz belief sich z.B. im Oktober 1923 auf 750 Mio. M. Das Anstaltsgebäude wurde erst verpachtet und später veräußert.
Das „Herzog-Wilhelm-Blindenasyl“ zu Braunschweig wurde im Jahre 1882 aus Anlass einer Spendensammlung zum 50jährigen Regierungsjubiläum des Herzogs Wilhelm zu Braunschweig und Lüneburg als öffentlich-rechtliche Stiftung errichtet. Zweck der Stiftung war die Errichtung und Unterhaltung einer Versorgungs- und Beschäftigungsanstalt für erwachsene Blinde aus der Stadt und dem Land Braunschweig. Gewerblich ausgebildete Zöglingen sollte das Asyl offen stehen und ihnen auf Wunsch und bei gutem Betragen Beschäftigung und Verpflegung auf Lebenszeit gewähren.
Der Stiftung wurden 1882 die Rechte milder Stiftungen verliehen. 1884 wurden die ersten Blinden aufgenommen. Im Jahre 1885 konnte dann der Neubau in der Husarenstraße eröffnet werden.
Im Blindenasyl wurden nur Blinde aufgenommen, die Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Arbeit verdienen konnten. Sie wurden mit Stuhlflechten, Netzarbeiten, Bürstenmacherei und -insbesondere die Frauen- mit Stricken beschäftigt.
Im Jahre 1941 stellte die Stiftung den Betrieb des Blindenasyls ein. Die Stiftung verpachtete das Grundstück und unterstützte von da an Blinde nur noch finanziell aus den Erträgen des Stiftungsvermögens.